Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 421
Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. BMF-Schr. v. 12.5.2014 - IV C 2 - S 2743/12/10001, BStBl I 2014, 860 I. Vorbemerkung Der BFH hat in drei Urt. v. 3.2.2011  und v. 15.5.2013  zu den Fragen Stellung genommen, wie verdeckte ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 433
1. Bei der Prüfung, ob der Steuerpflichtige durch seine Vermietungstätigkeit langfristig einen Einnahmenüberschuss erzielen will, ist jeweils auf das einzelne Mietobjekt abzustellen. 2. Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind insbesondere dann unangemessen i.S.v. § 42 AO, wenn derjenige, der einen Gebäudeteil für eigene Zwecke benötigt, einem anderen daran die wirtschaftliche Verfügungsmacht ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 443
1. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgez ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 457
Halten Darlehensverträge zwischen einander nahe stehenden Personen dem sog. Fremdvergleich stand und sind sie deshalb der Besteuerung zu Grunde zu legen, reicht allein der Umstand, dass es sich bei den Vertragsparteien um einander nahe stehende Personen handelt, nicht aus, den gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus KapV ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 471
1. "Vergütung" i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG kann jeder Vorteil von wirtschaftlichem Wert sein, den der Steuerpflichtige i.R.d. jeweiligen Einkunftsart erzielt. 2. Der Ertrag aufgrund der geballten Nachaktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen für sechs Jahre, die darauf beruhen, dass der EuGH die gesa ...