H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 153
Vorsteuerabzug auf den privat genutzten Gebäudeteil? Vor dem BFH ist die Rechtsfrage anhängig, ob ein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil abzugsfähig ist, wenn das gesamte Gebäude entsprechend dem Urt. des EuGH vom 4.10.1996  dem Unternehmen zugeordnet worden ist. Teilweise wird in der Literatur  die Auffassung vertreten, dass die Zuordnung zum Unternehmen den vollen Vorsteuerabzug begründet und damit der Eigenverbrauch nunmehr  steuerpflichtig ist. Die Steuerbefreiung ...