H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 475
Aktivierte Bauzeitzinsen als Dauerschuldentgelte im Sinne von § 8 Nr. 1 GewStG Fallen während der Errichtung von Gebäuden oder anderer WG in der Herstellungsphase Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital ("Bauzeitzinsen") an und ist das herzustellende WG am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt, so können nach R 33 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 EStR diese Bauzeitzinsen als HK in der Steuerbilanz aktiviert werden. Die aktivierten Zinsen wirken sich dann ab Fertigstellung über d ...