Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 517
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Gehören Stellplatzkosten i.R.e. doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 EUR monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG? Gericht: BFH Aktenzeichen: VI R 4/23 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 16.3.2023 - 10 K ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 519
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Sind erhaltene Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Grundstücksflächen zur Verwendung der Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die den Nutzungsberechtigten befähigen, dass ihm dafür sogenannte ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde gewährt werden (siehe dazu die ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung v.28.3.2017 - GVOBl 2017, 223 des Landes Schleswig-Holstei ...
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AktStR: Redaktion AktStR, 2023 S. 521: Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft - § 17 EStG Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft - § 17 EStG Redaktion AktStR Jahrgang: 2023 . Seite: 521 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Erfolgt die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von sich im Privatvermögen befindlichen GmbH-Anteilen nach § 17 EStG unter Anwendung der sog. strengen Trennungstheorie (Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft) oder mittels der sog. modifizierten Trennungstheorie (einseitige Zuordnung des Buchwerts [im Streitfall entspricht dies den Anschaffungskosten] nur zum entgeltlichen Vorgang)? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 15/23 Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.3.2023 - 2 K 1617/19, EFG 2023, 923 Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Frau/Herrn ... St.-Nr.: ... / hier: Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft - § 17 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend zu ändern, dass der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn des Einspruchsführers nach § 17 EStG aus der teilentgeltlichen Übertragung der GmbH-Anteile auf ... EUR (60 % von ... EUR) - vor Abzug des Freibetrags gem. § 17 Abs. 3 EStG - herabgesetzt wird. Begründung Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Nach (bisheriger) Rechtsprechung des BFH ist zwar bei - wie im Streitfall - teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Aufteilung des Rechtsgeschäfts in eine voll entgeltliche Veräußerung i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG und eine voll unentgeltliche Übertragung i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 5 EStG nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile vorzunehmen. In der Rechtsprechung des BFH ist aber nach wie vor ungeklärt, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die strenge Trennungstheorie oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist, und ob der Entscheidung dieser Rechtsfrage auch Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung teilentgeltlicher Übertragungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens zukommen. Aus diesem Grund ist der Einspruch geboten. Da diese streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az IX R 15/23 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.3.2023 - 2 K 1617/19, EFG 2023, 923), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 523
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1. Zum Ansatz von Zinserträgen aus einer ratierlichen und unverzinslichen Kaufpreiszahlung für ein Grundstück 2. Ist eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung darin zu sehen, dass bei der Übertragung eines Grundstücks sowohl ertragsteuerrechtliche Konsequenzen i.R.d. Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Schenker gezogen werden (§ 20 Abs ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 525
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Zur Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Mitwirkung an einer TV-Sendung Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 10/23 Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 21.3.2023 - 10 K 306/17 G, DStRK 2023, 177 ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 527
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1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen? Hat die "En-bloc-Veräußerung" die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten? 2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG voraus? 3. Sind Verkäufe anderer ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 529
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Können die von der Rechtsprechung benannten Beziehungen eines Steuerpflichtigen zur Immobilienwirtschaft (auch benannt als hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, branchenkundig, oder unter expliziter Berufsbenennung als Grundstücksmakler, Architekt, Bauunternehmer), für die Fragestellung, ob bei einer juristischen Person ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Einfluss auf ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 531
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Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung? Gericht: BFH Aktenzeichen: II R 43/22 Vorinstanz ...
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Redaktion AktStR
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Jahrgang: 2023 . Seite: 533
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Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S.d. § 356 Abs. 2 S. 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachs ...
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