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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2009 . Seite: 70
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Verbleibender Verlustvortrag zur Einkommensteuer - gesonderte Feststellung nach § 10 d EStG BFH-Urt. v. 10.7.2008 - IX R 90/07, BFH/NV 2009, 58 BFH-Urt. v. 17.9.2008 - IX R 72/06, BFH/NV 2008, 2114 I. Vorbemerkungen Die Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug bzw. zum Verlustrücktrag/-vortrag i ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 82
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Wird in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt ohne Veränderung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen (sog. echte Barlohnumwandlung), sind die Versicherungsbeiträge betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfun ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 88
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Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug bei Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung und zur Verbesserung der beruflichen Kommunikationsfähigkeit (Supervisionen und NLP-Kurse). BFH-Urt. v. 28.8.2008 - VI R 35/05, BFH/NV 2008, 2108 BFH-Urt. v. 28.8.2008 - VI R 44/04, BFH/NV 2008, 2106 I. Vorbemerkungen WK sind gem. § 9 Abs. 1 S. ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 94
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Unterhaltsleistungen eines Stpfl. an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 S. 2 EStG abziehbar (gegen BMF-Schr. v. 28.3.2003, BStBl I 2003, 243). BFH-Urt. v. 29.5.2008 - III R 23/07, BFH/NV 2008, 1911 Aufwendungen für den typischen Unterhaltsbedarf - insb. ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 505
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A. Vorbemerkung § 4 Abs. 4 a EStG schränkt den Schuldzinsenabzug ein, wenn Überentnahmen getätigt werden. Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die den Gewinn übersteigenden Entnahmen dazu führen, dass ein Teil der Zinsen auf "Privatentnahmen" entfällt und insoweit nicht abzugsfähig ist. Dabei sind etwaige Einlagen und Unterentnahmen der Vorjahre zu berücksichtigen: Hi ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2008 . Seite: 521
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A. Vorbemerkungen Bereits seit dem VZ 1995 gab es für Unternehmer/Freiberufler/Land- und Forstwirte die Möglichkeit, nach § 7 g Abs. 3 EStG im Vorgriff auf künftige Investitionen eine sog. Ansparrücklage zu bilden; seit dem 1.1.1997 ermöglichte der Gesetzgeber durch § 7 g Abs. 7 EStG sogar die - noc ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 537
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Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem ArbN nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt. BFH-Urt. v. 19.6.2008 - VI R 48/07, BFH/NV 2008, 1614 I. Vorbemerkungen Bewirtungskosten sind wegen der Berührung der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) nur beschränkt abzugsfähig. Nach geltender Rechtslage sind nur 70% der Aufwendungen ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 542
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Die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regel, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. BFH-Urt. v. 10.4.2008 - VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1382 I. Vorbemerkung Sofern der ArbN einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf, ist dafür ein geld ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 547
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Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in den Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand). BFH-Urt. v. 15.1.2008 - IX R 45/07, BStBl II 2008, 664 BMF-Schr. v. 7.7.2008 - IV C 1 - S 2211/07/10007, BStBl I 2008, 717 I. Vorbemerkung Vor einigen Jahren hatte der GrS des BFH einen Abzug von Drittaufwand generell abgelehnt. Der GrS war der Meinung, Aufwendungen könne n ...
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