Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 191
1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-Pkw ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzusetzen. 2. Nur die Nutzung des Pkw ist betrieblich veranlasst, welche durch ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 197
Die Annahme, ein vom Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft erworbenes Grundstück sei für eine "betriebliche Nutzung" durch die Betriebs-GmbH bestimmt, rechtfertigt für sich genommen nicht die Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen. BFH-Urt. v. 17.12.2008 - IV R 65/07, BFH/NV 2009, 645 I. Vorbemerkungen 1. Betriebsaufspaltung Eine Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass e ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 207
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder i.R.e. anderen gewerblich tätigen Persone ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 224
1. Bei einem Aktienerwerb fließt dem ArbN der geldwerte Vorteil in dem Zeitpunkt zu, in dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird. Dem steht weder entgegen, dass der ArbN aufgrund einer Sperr- bzw. Haltefrist die Aktien für eine bestimmte Zeit nicht veräußern kann, noch dass die Aktien unter der auflösenden Bedingung ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 233
Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene WK geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen. BFH-Urt. v. 28.10.2008 - IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68 Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an w ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 243
1. Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG in der im VZ 2006 geltenden Fassung aus. BFH-Urt. v. 20.11.2008 - VI R 14/08, BFH/NV 2009, 469 2. Aus der Rechnung i.S.d. § 35 a Abs. 2 S. ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover|Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 39
Vorbemerkungen Grundsätze Die Veräußerung von PV ist einkommensteuerrechtlich grds. irrelevant. Durchbrochen wird dieser sog. Dualismus der Einkünfteermittlung nur in folgenden Fällen:  § 17 Abs. 1 EStG: Veräuße ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 61
FinVerw wendet BFH-Rspr. zur Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Überlassung von Dienstwagen nicht an. BMF-Schr. v. 23.10.2008 - IV C 5 - S 2334/08/10010, BStBl I 2008, 961 I. Vorbemerkungen Stellt der ArbG seinem ArbN einen Dienstwagen unentgeltlich bzw. verbilligt z ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 66
1. Neben der Besteuerung nach der 1%-Regelung für die private Kfz-Nutzung sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der sog. 0,03%-Regelung pauschal zu versteuern. 2. Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des ArbG ist keine regelmäßige Arbeitsstätte des ArbN. BFH-Urt. v. 10.7.2008 - VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923 I. Vorbemerkung Stellt der ArbG dem ...