Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 259
1. Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbekosten abziehbar sein, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht erkennbar aufgenommen und später nicht aufgegeben wurde. 2. Ein besonders lang andauernder Leerstand kann auch nach vorheriger Vermietung dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünf ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 269
1. Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher - bürgerlich-rechtlich wie steuer-rechtlich unentgeltlicher - Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt (Bestätigung der Rspr ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2013 . Seite: 277
Praxisfragen und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. I. Vorbemerkungen Gewerbliche Einkünfte von Personenunternehmen unterliegen durch die GewSt einer zusätzlichen Belastung neben der ESt. Durch die Anrechnung der GewSt auf die ESt soll die doppelte Steuerbelastung vermieden werden. Dabei wird die GewSt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 1
1. Die Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto ist eine Einlage i.S.v. § 4 Abs. 4a S. 2 EStG a.F.; das gilt auch bei sinngemäßer Anwendung der Vorschrift auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG a.F. 2. Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 9
Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer KapG auf eine noch nicht erdiente Pensionsanwartschaft, sog. Future-Service. BMF-Schr. v. 14.8.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001:001, BStBl I 2012, 874 I. Vorbemerkung 1. Rechtsprechung zum Verzicht des Gesellschafters einer KapG auf eine Forderung oder eine Pensionszusage Der GrS des BFH hat mit Beschl. v. 9.6.1997  zum Verzicht auf eine Forderung ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 29
Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. BFH-Urt. v. 4.12.2012 - VIII R 42/0 ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2013 . Seite: 41
Erleidet ein nichtselbständig tätiger Stpfl. mit seinem privaten Pkw auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als WK abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös. BFH-Urt. v. 21.8.2012 - V ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 49
1. Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt, begründen bei den Arbeitnehmern keinen stpfl. Arbeitslohn. 2. Der Arbeitnehmer kann i.R. seiner ESt-Veranlagung den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des En ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2013 . Seite: 59
Auch wenn ein Stpfl. in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von PersG oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben. BFH-Urt. v. 22.8.2012 - X R 24/11, BStBl II 2012, 865 I. Vorbemer ...