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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 461
Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare WK (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche WK bei den Einkünften aus VuV abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldtilgung ausgereicht hätte (gegen BMF-Schr. v. 18.7.2001 - IV C 3 - S 2211 - 31 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 464
Wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu zahlen hat, sind nur dann - unter weiteren Voraussetzungen - beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 EStG steuerbar, wenn er zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehört. Personen, die (zu einem früheren Zeitpunkt) auf ihr Pflichtteilsrecht verzichtet haben, gehören nicht zum Generationennachfolge-Verbund. BFH-Urt. v. 7.3.2006 - X R 12/05, ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 469
Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes schließt Kindergeld aus BFH-Urt. v. 15.9.2005 - III R 67/04, BStBl II 2006, 305 BFH-Urt. v. 23.2.2006 - III R 82/03, BFH/NV 2006, 1390 I. Zur Erinnerung In den letzten Jahren hatten wir mehrfach die BFH-Rspr. zum Kindergeld dargestellt und zuletzt im AktStR 2005, 479 über den Beschluss des BVerfG vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02  berichtet. Danach sind SozV-Beiträge in den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 479
Die Befreiung der Betriebs-KapG von der GewSt nach § 3 Nr. 20 c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitz-PersG. BFH-Urt. v. 29.3.2006 - X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407 I. Zur Erinnerung Die rechtssystematischen Grundlagen und Konsequenzen des richterrechtlich ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 489
Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt und den nach § 17 c UStDV erforderlichen Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, kann der nach § 17 a UStDV erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden. BFH-Urteil v. 30.3.2006 - V R 47/03, BFH/NV 2006, 1424 I. Zur Erinnerung In ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 497
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten ArbN Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren. BFH-Urt. v. 21.2.2006 - IX R 79/01, B ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 499
BVerfG-Beschluss v. 21.6.2006 - 1 BvR 1644/05 n.v. I. Sachverhalt Hauseigentümer aus Bad Herrenalb bei Karlsruhe hatten zunächst im Rechtsbehelfs- und anschließend im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, das Wohnen in den "eigenen vier Wänden" gehöre zum Existenzminimum und dürfe deshalb nicht mit GrSt belastet werden. Insoweit stützten sie sich auf zwei Urt. des BVerfG zur VSt und ErbSt v. 22.6.1 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
BMF-Schreiben zur Besteuerung von Lebensversicherung nach dem AlteinkG Seite 382 der Zweite Spiegelstrich muss lauten: "Bei einer Änderung der Person des Versicherungsnehmers ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht von einem neuen Vertrag auszugehen (Rz 67)." Aufteilung der Steuerschuld nach vorangegangener Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Ehegatten Seite 431 das Beispiel muss wie folgt lauten: Geschuldete ESt der zusammenveranlagten Ehegatten 60.000 EUR Auf den Ehemann entfallende ESt 40.000 EUR Auf die Ehefrau entfal ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Im AktStR 3/2006 hatten wir auf die Neu-Regelung der Entfernungspauschale im StÄndG 2007 hingewiesen. Danach ist ein WK-Abzug mit der Entfernungspauschale (weiterhin mit 0,30 EUR) erst ab dem 21. Kilometer möglich. Dies hat Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen, wenn der ArbG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den geldwerten Vorteil aus einer Fahrscheinüberlassung mit 15 v.H. gem. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal zu versteuern. Denn der pauschalierbare Arbeitslohn ist ...

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