Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2025 . Seite: 495
Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerb-steuergesetzes vom 12.5.2021 auf Erwerbsvorgä ...