Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 167
1. Die Vorschrift des § 148 Abs. 2 BewG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot dahingehend einzuschränken, dass ein sich nach ihr ergebender Wert auf den Verkehrswert des Grundstücks zu reduzieren ist.  2. Die Rspr., wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben un ...