Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 318
Das 2. FGO-Änderungsgesetz v. 19.12.2000  ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. I. Vorbemerkung Durch das 2. FGO-ÄnderungsG ist vor allem das Revisionsverfahren überarbeitet worden. Die Regelungen des - am 31.12.2000 ausgelaufenen - BFHEntIG wurden in die FGO eingearbeitet. Darüber hinaus sollen die Neuregelungen einer Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen dienen . II. Einzelheiten des Verfahrens 1. § 62 FGO - Bevollmächtigung Die Bevollmächtigung ist grds. gem. § 62 Ab ...