Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 172
I. Zum Rechtsschutz einer Bank gegen die drohende Auswertung von KM anläßlich der Außenprüfung einer Bank Nds. FG, Beschl. v. 30.9.1998 - X 437/98 V, EFG 1999, 10 Die ASt ist eine überregional tätige Privatbank, bei der das FA für GBp (FA) für die VZ 90-93 eine Außenprüfung durchführte. Im Rahmen der Außenprüfung wurden u.a. das interne Termingeldkonto, die internen Auszahlungskonten für Sparbriefe und Kredite an Kunden, das CpD-Konto sowie das interne Konto für ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 181
Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung im Steuerbescheid für den Abrechnungsbescheid nach § 218 AO Eine Verfügung über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, Steuervorauszahlungen und anrechenbarer KSt ist ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung. Der AO-Anwendungserlaß wurde in diesem Punkt umfassend geändert (BMF BStBl I 1998, 630 ff.). Die Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung kann durch einen späteren Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nur dann geändert werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 184
Beweislastverteilung bei Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen Der BFH hat sich mit Urteil vom 19.5.1998  dazu geäußert, wen die Beweislast bei der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 trifft. Die Leitthese dieses Urteils macht deutlich, daß das FA bei Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt, daß die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen ...