H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 442
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der Ermittlung des Kilometersatzes für beruflich bedingte Fahrtkosten. Beruflich bedingte Fahrtkosten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind, sind als Werbungskosten gem. § 9 EStG absetzbar. R 9.5 LStR bestimmen als Kilometersatz für einen Kraftwagen hierfür einen Betrag von 0,30 EUR. Vor dem FG Baden-Württemberg (10 K 1768/10) ist ein Ve ...
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