Karl Friedrich Wendt, Ministerialdirigent a.D., Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 209
A. Vorbemerkung Wird ein Gebäude errichtet, das nicht nur fremdvermietet, sondern auch eigengenutzt wird, und wird es zum Teil mit Fremdkapital finanziert, stellt sich die Frage, in welchem Umfang die für das Darlehen gezahlten Zinsen als WK bei den Einkünften aus VuV abgezogen werden können. Diese Frage ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 215
A. Vorbemerkungen I. Regelungsinhalt des § 15 a EStG nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Nach § 15 a Abs. 1 EStG dürfen einem Kommanditisten zuzurechnende Verluste weder mit positiven Einkünften aus anderen Gewerbebetrieben noch mit anderen Eink ...

Karl Friedrich Wendt, Ministerialdirigent a.D., Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 225
A. Vorbemerkung Eine Betriebsaufspaltung wird angenommen, wenn ein bestimmter enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen einem Besitzunternehmen und einem Betriebsunternehmen besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn beide Unternehmen sachlich und personell verflochten sind. sachliche Verflechtungsachliche Verflechtung Eine sachliche ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 255
A. Vorbemerkungen Einschaltung von PersGEinschaltung von PersG Aufgrund des Beschlusses des GrS des BFH (BStBl II 1995, 617) können Grundstücksverkäufe einer GbR / Gemeinschaft einem Gesellschafter / Gemeinschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung der Veräußerung der Gesellschaft ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters entsteht. Wir hatten im AktStR 1996  hierüber ausführl ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 293
I. Zur Erinnerung Im AktStR haben wir mehrfach über die Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung berichtet.  II. Bestätigung durch BFH v. 21.1.1999 - IV R 96/96, DStR 1999, 622 1. Durchbrechung des geschäftlichen Betätigungswillens EinstimmigkeitEinstimmigkeit Der IV. Senat hält daran fest, daß die Voraussetzungen für eine personelle Verflechtung nicht vorliegen, wenn ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 299
Vorlagebeschluß zur Verfassungswidrigkeit der Tarifspreizung BFH v. 24.2.1999 - X R 171/96, DStR 1999, 752 Der X. Senat des BFH hat beim BVerfG eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 32 c EStG eingeholt. Er hält die Regelung über die Tarifspreizung aus drei Gründen für verfassungswidrig (Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG): 1. Die Begünstigung der gewe ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 301
Aufwendungen eines Stpfl. für die Vorbereitung seines Sohnes auf die Meisterprüfung sind auch dann nicht als BA abzugsfähig, wenn der Sohn nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung den Betrieb des Stpfl. übernehmen soll. Nds. FG v. 2.12.1998 - XII 542/96, EFG 1999, 422 Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. betrieb ein Uhrmacher- und Optikermeisterfachgeschäft. Betriebsnachfolger sollte sein Sohn we ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 303
Als Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragene Räumlichkeiten sind nur dann nach § 10 e EStG (bzw. dem EigZulG) begünstigt, wenn sie baulich abgeschlossen sind und über einen eigenen Zugang verfügen. BFH v. 27.10. 1998 - X R 157/95, BStBl II 1999, 91 Der Entscheidung lag - verkürzt - folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern des Kl. waren Eigentümer eines EFH, das sie ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 321
Abzug der nicht vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen bei anschließender Selbstnutzung durch den Vermieter Die Berücksichtigung nachträglicher WK führt immer wieder zu Streitigkeiten . So werden i.d.R. Reparaturaufwendungen nach Auszug des Mieters nicht als WK anerkannt. Die Rspr. begründet dies damit, daß die Eigennutzung der Wohnung seit dem 1.1.1987 der privaten Lebensführung zuzuordnen ist. Die Erhaltungsaufwendungen werden deshalb überwiegend als privat veranlaßt qual ...