Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
|
Im AktStR 2/2007 hatten wir über die Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren berichtet. Dabei war die Frage gestellt worden, ob ein StB verpflichtet ist, das FA auf den Erlass eines unrichtigen Bescheides aufmerksam zu machen. Die Antwort lautet: Nein. Der StB ist zwar Organ der Steuerrechtspflege; diese Stellung verpflichtet ihn jedoch nicht, das FA auf Fehler in Steuerbescheiden aufmerksam zu machen, die sich zu Gunsten seiner Mandanten auswirken ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
|
Schreibfehler-Korrektur zu S. 207, AktStR 2/2007 S. 207 enthält zwei Fehler im Lösungsteil des dort genannten Beispiels. Im zweiten Absatz des Lösungsteils muss es in der dritten Zeile in der Klammer statt (= 5.000 EUR) heißen: (= 5.000 EUR, max. 4.000 EUR). Außerdem muss es im selben Absatz des Lösungsteils in der vorletzten Zeile statt 5.000 EUR heißen: 4.000 EUR. Hier das Beispiel mit Lösung in korrigierter Fassung: Beispiel Eine All ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 15
|
A. Vorbemerkung Europäische Gesellschaft (SE)Europäische Gesellschaft (SE) Bis Ende 2004 war das deutsche Umwandlungsrecht ungeachtet der Globalisierung sowohl gesellschafts- als auch steuerrechtlich auf nationale Umwandlungen beschränkt. Durch das SEEG vom 22.12.2004 wurde die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz "SE") eingeführt . Wesentli ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 35
|
A. Vorbemerkungen Die sog. Abfärbe- oder Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG beschäftigt das Schrifttum und die Rspr. seit langem. Die Regelung führt dazu, dass sämtliche Einkünfte einer an sich nicht gewerblich tätigen PersG der GewSt unterliegen, soweit diese (wenn auch nur partiell) gewerblich tätig ist. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG "Als Ge ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 53
|
A. Vorbemerkungen I. Grundsätze der Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG nur subsidiär anwendbar§ 15 Abs. 4 UStG nur subsidiär anwendbar Verwendet ein Unternehmer die von anderen Unternehmern bezogenen Leistungen teilweise für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die abzugsfähige Vorsteuer im Wege der Aufteilung zu ermitteln, § 15 Abs. 4 UStG . Eine Vorsteueraufte ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 71
|
A. Vorbemerkungen I. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt MitwirkungspflichtMitwirkungspflicht Nach § 88 AO hat das FA den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist das FA nicht gebunden. Jedoch sind ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 87
|
BMF-Schr. v. 1.12.2006 - IV C 5 - S 2351 - 60/06, BStBl I 2006, 778 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2006, 341, 352 hatten wir im Zusammenhang mit dem StÄndG 2007 über die Kürzung der Entfernungspauschale durch die Einführung des "Werkstorprinzips" berichtet. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nach dem Motto "Die Arbeit beginnt am Werkstor" der Privatsphäre zugerechnet. Nur ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 96
|
1. Die 1%-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung. 2. Das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, kann ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist. 3. Die Würdigung, ob im Einzelfall d ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 100
|
Die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen. BFH-Urt. v. 24.6.2006 - X R 35/05, BFH/NV 2006, 2157 I. Zur Erinner ...
|
|