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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 635
Wird der Umfang einer Fahndungsprüfung nachträglich auf zusätzliche VZ erweitert, so wird hierdurch der Ablauf der Festsetzungsfrist für die VZ nur dann gehemmt, wenn der Stpfl. die Erweiterung bis zum Ablauf der Frist erkennen konnte. Der Eintritt der Ablaufhemmung setzt nicht voraus, dass für den Stpfl. erkennbar war, auf welche Sachverhalte sich die zusätzlichen Ermittlungen erstr ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 397
A. Vorbemerkungen In der Regel verlaufen das Besteuerungsverfahren und das Steuerstrafverfahren zeitlich parallel. Häufig werden beide Verfahren von der gleichen Behörde durchgeführt (nach § 386 Abs. 1 AO ermittelt die "Finanzbehörde" den Sachverhalt beim Verdacht einer Straftat), zeitweilig sogar von demselben Beamten (Steuerfahndung: § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO). Da beide Verfahren von unterschiedlichen Prinzip ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 294
1. Der Verspätungszuschlag dient der (repressiven) Sanktion einer Pflichtverletzung und der in die Zukunft gerichteten Prävention. 2. Der Stpfl. hat kein an den Bearbeitungsstand des FA gekoppeltes Recht zur Nichtabgabe der Steuererklärung. Der Umstand, ob durch die verspätete Abgabe der Erklärung das laufende Veranlagungsgeschäft gestört worden ist, kann aber i.R.d. Ermessensausübung als ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 119
I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 405ff. und 2001, 119ff. und 277ff. berichteten wir über die neue Kindergeld-Rspr. des BFH. Mit insgesamt 7 neuen Entscheidungen hat der VI Senat nunmehr zur Zulässigkeit der Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, zur Bindungswirkung von Ablehnungs- und Aufhebungsbescheiden über Kindergeld für die Zukunft und zur Nichtgewährung von Kindergeld während der Ableistung des gesetzlichen Gru ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 138
Hebt das FA im Einspruchsverfahren einen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Bescheid auf, kann es später einen erneuten Änderungsbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen erlassen, soweit dem FA die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsmäßiger Mitwirkung des Stpfl. bekannt geworden wäre. I. BFH-Urt. v. 13.9.2001 - IV R 79/99, BStBl II ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 431
A. Vorbemerkungen Beweislast beim Stpfl. Beweislast beim Stpfl. Einsprüche sind innerhalb eines Monats beim FA einzulegen (§ 355 Abs. 1 AO). Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass der Stpfl. behauptet, rechtzeitig Einspruch eingelegt zu haben, dieser aber beim FA gar nicht oder verspätet eingegangen ist. Nach ständiger Rspr. des BFH trägt der Stpfl. für die E ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 449
I. Zur Erinnerung Es kommt in der Praxis häufig vor, dass die FÄ kurz vor Ablauf eines Jahres noch Steuerbescheide versenden, um den drohenden Eintritt der Verjährung zu verhindern. Für diese Fälle sieht § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO vor, dass die Festsetzungsfrist auch dann gewahrt ist, wenn der Bescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der Finanzbehörde verlassen hat. Wir hatten im ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 474
Gibt ein Stpfl. keine Steuererklärung ab, weil er annimmt, der Begriff "Gewinn" setze Einnahmen voraus, so kann dieser Rechtsirrtum grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 ausschließen. BFH-Urt. v. 23.01.2001 - XI R 42/00, BStBl II 2001, 379 Der BFH hatte sich im Streitfall mit dem Begriff des groben Verschuldens i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu be ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 249
A. Vorbemerkungen Zurückweisungsrecht der Finanzbehörde Zurückweisungsrecht der Finanzbehörde Nach § 80 Abs. 1 S. 1 AO kann sich ein Beteiligter im Steuerverwaltungsverfahren jederzeit durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Finanzbehörde kann in bestimmten Fällen den Bevollmächtigten zurückweisen. Ein Zurückweisungsrecht besteht etwa dann, wenn der Bevollmächtigte zur geschäftsmäßigen Hilfel ...

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