Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 1
Anpassung der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung an die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung. BMF-Schr. v. 20.11.2013 - IV C 6 - S 2139 - b/07/10002, BStBl I 2013, 1493 I. Vorbemerkung Die FinVerw hat ihr BMF-Schr. v. 8.5.2009 , " Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7 g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG",  im Hinblick auf die zwischenzeitl ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 17
Erbauseinandersetzungskosten sind als Anschaffungsnebenkosten i.S.d. § 255 Abs. 1 S. 2 HGB im Wege der AfA abziehbar, wenn sie der Überführung der bebauten Grundstücke von der fremden in die eigene Verfügungsmacht und damit der alleinigen Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftserzielung dienen. BFH-Urt. v. 9.7.2013 - IX R 43/11, ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2014 . Seite: 31
Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG zum Buchwert eingebracht und innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist auch dann nicht rückwirkend der Teilwert anzusetzen, wenn keine negative Erg ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 41
1. Bringt der Steuerpflichtige einen Betrieb in eine Mitunternehmerschaft ein und wendet er zugleich Dritten unentgeltlich Mitunternehmeranteile zu, sind auf diesen Vorgang die Vorschriften des § 6 Abs. 3 EStG und § 24 UmwStG nebeneinander anwendbar. 2. Bei Einbringung eines Betriebs gegen ein sog. Mischentgelt - bestehend aus Gesellschaftsrechten und eine ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2014 . Seite: 51
1. Die Zuordnung der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Komplementär-GmbH weder zum Besitzunternehmen noch zur Betriebskapitalgesel ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 61
1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1%-Regelung zu berechnen. 2. Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42 d Abs. 3 S. 2 EStG ist regelmäßig ermesse ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 71
Einkommensteuerpauschalierung nach § 37 b EStG 1. § 37 b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die bei dem Empfänger dem Grunde nach zu steuerpflichtigen Einkünften führen. 2. § 37 b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteue ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 85
1. Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. Ob die Freigrenze überschritten ist bestimmt sich nach den Gesamtkosten der Veranstaltung, die zu gleichen Teilen auf die Gäste aufgeteilt werden, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nic ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2014 . Seite: 99
Leistet ein als Arbeitnehmer beschäftigter Angehöriger unbezahlte Mehrarbeit, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entgegen. BFH-Urt. v. 17.7.2013 - X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 1. Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehe ...