Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 141
Die zweimonatige Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur einmal um einen Monat verlängert werden. I. BFH-Beschl. v. 21.9.2001 - IV B 118/01, BStBl II 2001, 768 1. Sachverhalt Die Klin. (eine GmbH & Co. KG) hatte erfolglos gegen eine Betriebsprüfungsanordnung geklagt. Das FG ließ in seinem am 9.5.2001 zugestellten Urteil die Revision nicht zu. Der Prozessbevollmächti ...