H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2014 . Seite: 746
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Der Einspruch richtet sich gegen die Prüfungsanordnung zur Lohnsteuer-Außenprüfung. Soweit in dieser Prüfungsanordnung Sachverhalte anderer Steuerarten geprüft werden sollen, so z.B. für die Umsatzsteuer, ist die Prüfungsanordnung rechtswidrig. Alternative 1 Das die Prüfungsanordnung ausstellende Finanzam ...
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