Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 479
|
Die Befreiung der Betriebs-KapG von der GewSt nach § 3 Nr. 20 c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitz-PersG. BFH-Urt. v. 29.3.2006 - X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407 I. Zur Erinnerung Die rechtssystematischen Grundlagen und Konsequenzen des richterrechtlich ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 484
|
BMF-Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der streitigen Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. BMF-Schr. v. 31.5.2006 - IV A 6 - S 7140 - 5/06, BStBl I 2006, 394 I. Zur Erinnerung In AktStR 2006, 255 hatten wir u.a. über den BFH-Beschluss vom 25.11.2005 zur Frage des Vertrauensschutzes bei innergemeinsch ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 489
|
Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt und den nach § 17 c UStDV erforderlichen Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, kann der nach § 17 a UStDV erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden. BFH-Urteil v. 30.3.2006 - V R 47/03, BFH/NV 2006, 1424 I. Zur Erinnerung In ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 497
|
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten ArbN Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren. BFH-Urt. v. 21.2.2006 - IX R 79/01, B ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 499
|
BVerfG-Beschluss v. 21.6.2006 - 1 BvR 1644/05 n.v. I. Sachverhalt Hauseigentümer aus Bad Herrenalb bei Karlsruhe hatten zunächst im Rechtsbehelfs- und anschließend im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, das Wohnen in den "eigenen vier Wänden" gehöre zum Existenzminimum und dürfe deshalb nicht mit GrSt belastet werden. Insoweit stützten sie sich auf zwei Urt. des BVerfG zur VSt und ErbSt v. 22.6.1 ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 503
|
Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben Die Aufzählung der Katalogberufe in § 18 EStG ist nicht abschließend. Zudem wird nicht durch eine einheitliche Begriffsbestimmung im Gesetz der Kreis der freien Berufe definitiv festgelegt. Hieraus ergibt sich immer wieder die Schwierigkeit der Gleichstellung der ähnlichen Berufe mit den Katalogberufen. Die Vergleichbarkeit muss wertend mit dem Gesamtbild eines bestimmten Katalogberufs mit allen seinen Merkmalen vorgenommen we ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 505
|
Der Einspruch richtet sich gegen die Zuordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit als ... zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Der Steuerpflichtige übt mit dieser Tätigkeit aus folgenden Gründen eine selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG aus: (...) Zu der Frage, ob ein Techniker trotz fehlender akademischer Ausbildung auf Grund seiner Berufstätigkeit eine ingenieurähnliche Tätigkeit und damit selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG ausübt, ist ein Verfahren beim BFH (XI R 11/06) anhängi ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 506
|
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, ermäßigt sich gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG in der im Streitjahr 2003 gültigen Fassung die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 v.H., höchstens 600 EUR. Begünstigt sind Aufwendungen des Stpfl., die nicht BA, WK oder Aufwendungen für eine ge ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 508
|
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtgewährung der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Kopie der Rechnung sowie die Verwaltungskostenabrechnung für das Jahr .... , aus denen hervorgeht, dass folgende gem. § 35 a EStG begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen von uns im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Anspruch genommen wurden: (...) Wir beantragen - entsprechend unseres Wohnungseigentumsanteils - eine Steuerermäßigung i. H. v. ... % / ... EUR. Zu de ...
|
|