H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2010 . Seite: 138
Ermittlung der Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld - Mustereinspruch 1. Alternative Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Beiträge zur VBL im öffentlichen Dienst bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge. Bereits das Nds. FG hatte diese Beiträge im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 11.1.2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) zum Abzug zugelassen ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 579
Fallbeilwirkung der Einkünfte- und Bezügegrenze beim Familienleistungsausgleich nochmals beim BVerfG.  Die Überschreitung der Einkünfte- und Bezügegrenze  führt selbst bei geringer Überschreitung dazu, dass die gesamte Familienleistungsförderung entfällt. Daraus ergeben sich auch weitere steuerliche Nachteile.  Dieser sog. "Fallbeileffekt"  war bereits Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem BVerfG, das die Rechtsfrage aber offen gelassen hat. Das Nd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 581
Fallbeilwirkung der Einkünfte- und Bezügegrenze beim Familienleistungsausgleich nochmals beim BVerfG. Die Überschreitung der Einkünfte- und Bezügegrenze gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG führt selbst bei einer äußerst geringen Überschreitung dazu, dass die gesamte Familienleistungsförderung entfällt. Die Rechtsfrage ist nach wie vor ungelöst ("Fallbeileffekt"). Das Nds. FG hat in einer Entscheidung diese Rechtsauffassun ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 582
Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen; muss das Kind selbst Versicherungsnehmer sein? Die Streitfälle zur Ermittlung der Einkünfte- und Bezügegrenze  beim Familienleistungsausgleich nehmen kein Ende. Häufig ist allein die zu kleinliche Handhabung der Grenze seitens der FinVerw Ursache von weiteren Rechtsunklarheiten. Erst durch die Rechtsprechung des BFH aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 11.1.2005  wurde der Abzug der Beiträge zur Krankenve ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 583
Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen; muss das Kind selbst Versicherungsnehmer sein? Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge, weil das Kind nicht Versicherungsnehmer ist. Das FG Münster hat entschieden, dass auch in den Fällen, in denen das Kind i.R.e. Familienversicherung bei der privaten Krankenversicherung mitversichert ist, die auf das Kind entfallenden B ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 584
Besteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch den BFH überprüft Das FG Berlin-Brandenburg musste über die Besteuerung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit über die Höhe des Besteuerungsanteils ab 1.1.2005 entscheiden.  Grundsätzlich sind seit der Reform der Alterseinkünfte die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und somit auch die Erwerbsunfähigkeit ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 585
Besteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch den BFH überprüft Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des Besteuerungsanteils ab 1.1.2005 für die erklärte Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 4.11.2008 - 15 K 15099/08, DATEV-Dok. 5008834) entspricht die Besteuerung den verfas ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 457
Sind Umrüstungskosten auf Flüssiggasbetrieb in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung einzubeziehen?  Die private Nutzung eines Kfz ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu ermitteln. Die Kosten für Sonderausstattung einschl. USt erhöhen diesen Privatanteil. Analog dazu führt die Überlassung von Firmenfahrzeugen an ArbN zu einem privaten Nutzungsvorteil  und erhöht den Arbeitslohn. Das ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 459
Sind Umrüstungskosten auf Flüssiggasbetrieb in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung einzubeziehen?  Der Einspruch richtet sich gegen die Einbeziehung der Kosten für eine nachträgliche Umrüstung auf Flüssiggasbetrieb in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung. Obwohl der pauschale Ansatz von 1 % des Listenpreises zuzüglich der Kosten der Sonderausstattung als grobe Schätzung hinzunehmen ist, kann die Einb ...