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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2003 . Seite: 333
Die vom BFH  zur steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten getroffene Unterscheidung danach, ob das Gebäude in Abbruchabsicht oder ohne Abbruchabsicht erworben wurde, gilt nicht, wenn das später abgerissene Gebäude zuvor nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde; in diesem Fall stehen die durch den Abbruch des Gebäudes veranlasste ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2003 . Seite: 360
Lädt ein ArbG anlässlich eines Geburtstags eines ArbN Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des ArbG (betriebliche Veranstaltu ...

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