Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2017 . Seite: 31
1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung). 2. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Element ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 41
1. Unter Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird. 2. Zu den Aufwendungen i.S.v. § 6 Ab ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 59
1. Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. 2. Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflicht ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 77
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt. BFH-Urt. v. 14.7.2016 - IV R 34/13, BFH/NV 2017, 111 I. Vorbemerkungen 1. Abgrenzung Gewerbebetrieb/private Vermögens-verwaltung - insb. ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2017 . Seite: 87
1. Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG. 2. Der Gewinn ist stpfl., soweit er auf die einkommensteuerlich relevante Phase des Betriebs entfällt, und entspricht der Höhe nach im Grundsatz den nach § 8 der VO zu § 180 Abs. 2 AO auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei gesondert ...