Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2016 . Seite: 19
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der Bestellung zum Steuerberater. BFH-Urt. v. 8.7.2015 - VI R 46/14, BStBl II 2015, 1013 I. Vorbemerkungen 1. Aufteilungsverbot Nach dem objektiven Nettoprinzip sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, BA (§ 4 Abs. 4 EStG). In gleicher Weise sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sich ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 29
Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte auch dann, wenn die jeweilige Hin- oder Rückfahrt durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, gleichwohl aber als Ziel und Zweck der Fahrt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte im Vordergrund steht ("Dreiecksfahrten"). Die für den Umweg entstand ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 39
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das - von den Eltern und dem Kind - bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann. BFH-Urt. v. 3.9.2015 - VI R 9/15, BFH/NV 2016, 113 I. Vorbemerkungen 1. Allgemeines Die ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 51
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt. BFH-Urt. v. 23.6.201 ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 59
Die Auswechselung der Gesellschafter aufgrund einer Anteilsübertragung betrifft grundsätzlich nur das Gesellschaftsverhältnis. Der Betrieb der Gesellschaft bleibt dadurch in der Regel unberührt. Die Übernahme der den Gesellschaftern durch die Anteilsübertragung entstehenden Kosten durch die Gesellschaft ist daher regelmäßig ...