Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 605
Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. BFH-Urt. v. 13.4.2016 - II R 55/14, BFH/NV 2016, 1383 I. Vorbemerkung ...