Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 708
1. Auch wenn der Miteigentümer eines ZFH oder MFH mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu. 2. Die Anweisung in Rz 66 des BMF-Schr. v. 10.2.1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines ZFH oder MFH, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzw ...