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Redaktion AktStR
Jahrgang: 2020 . Seite: 105
1. Über das Zur-Verfügung-Stellen nicht bloß behelfsmäßiger Verzehrvorrichtungen hinaus erbrachte die Steuerpflichtige gegenüber den Kunden, die die Gerichte vor Ort verzehrten, zusätzliche Dienstleistungen, indem sie Geschirr und Besteck zur Verfügung stellte und dieses ggf. durch ihre Mitarbeiter einsammeln und jedenfalls reinigen ließ. Dadur ...

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