Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 293
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung an seine GmbH gegen Besserungsschein und veräußert er diese später an den Erwerber des GmbH-Mantels, kann das Wiederaufleben der Forderung in der GmbH als Betriebsausgabe abgezogen werden. BFH-Urt. v. 12.7.2012 - I R 23/11, BFH/NV 2012, 1901 I. Vorbemerkungen 1. Verlustrücktrag, Verlustvortrag und ...