Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 325
A. Vorbemerkungen I. Problemstellung Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist nach ständiger BFH-Rspr.  bei einer KapG eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die - durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, - sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und - in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht. Zwar schreibt § 8 Abs. 3 S. 2 K ...