H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 696
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Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob bei einfachen Liefergegenständen, wie z.B. Mobiltelefonen, die zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung, z.B. im Lieferschein, angegeben sein muss. (BFH-Beschl. v. 6.4.2006 - V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) Der BFH hat mit dem o.a. Beschluss Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht beim zuständigen Finanzgericht anhängig, weil das FA zuvor die Handelüblichkeit der Bezeichnung der Gegenstände nac ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 699
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der Rentenbesteuerung. Unser Mandant hat seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend aus eigenen Mitteln bezahlt, da er selbstständig war. Für diesen Personenkreis ist der beginnende Prozentsatz von 50 % bei der Übergangsregelung zur Besteuerung der Renten zu hoch angesetzt. (Fischer, NWB Fach 3 S. 13895). Beim FG Münster ist ein Musterprozeß anhängig, der diese Rechtsfrage klären wird (FG Münster 14 K 2406/06 E). Wir bitten das Rechtsbehelfsve ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 503
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Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben Die Aufzählung der Katalogberufe in § 18 EStG ist nicht abschließend. Zudem wird nicht durch eine einheitliche Begriffsbestimmung im Gesetz der Kreis der freien Berufe definitiv festgelegt. Hieraus ergibt sich immer wieder die Schwierigkeit der Gleichstellung der ähnlichen Berufe mit den Katalogberufen. Die Vergleichbarkeit muss wertend mit dem Gesamtbild eines bestimmten Katalogberufs mit allen seinen Merkmalen vorgenommen we ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 506
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Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, ermäßigt sich gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG in der im Streitjahr 2003 gültigen Fassung die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 v.H., höchstens 600 EUR. Begünstigt sind Aufwendungen des Stpfl., die nicht BA, WK oder Aufwendungen für eine ge ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 509
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Vorsteuerabzug für vom Unternehmer veranlasste und ihm berechnete Umzugskosten Nach § 15 Abs. 1 a Nr. 3 UStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, anwendbar ab 1.4.1999, sind Vorsteuerbeträge aus Umzugskosten nicht abziehbar. Das FG Hamburg hat entschieden, dass für die vom Unternehmen veranlassten und ihm berechneten Umzugskosten seiner ArbN der Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Der Unternehmer kann sich auf die günstigere Regelung des Art. 17 der 6. EG-RL berufen. Es ist darauf hinzuw ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 331
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Verfahrensrechtliche Hinweise zum Aussetzen von Gerichtsverfahren, bzw. zum Ruhen des Einspruchsverfahrens Das FG hatte eine Klage abgewiesen, die erforderlich wurde, weil das beklagte FA einem Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nicht nachgekommen war. Im Klageverfahren wurde § 32 c EStG (Tarifspreizung bei gewerblichen Einkünften) angefochten und auf den Vorlagebeschluss des BFH verwiesen. Dem vom Kl. angeregten Vorläufigkeitsvermerk i.S.d. § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO hatte di ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 333
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Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000 wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002 entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 337
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Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Bereits für die Vergangenheit hatte der BFH entschieden, dass bei Kindern, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, die Ansparrücklage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gehört . Da der BFH andere, nicht der ESt unterliegende Einnahmen und Freibeträge nicht als Bezug beurteilt , hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2002 das Ge ...
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