Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 138
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Eingang einer Selbstanzeige grds. berechtigt und verpflichtet, ein Strafverfahren zum Zwecke der Prüfung der Straffreiheit einzuleiten. Eine derartige Strafverfahrenseinleitung hemmt den Anlauf der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen nach § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO. Eine Strafverfahrenseinleitung, di ...