Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 597
Die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO, weil die Anteile zu einem Zeitpunkt veräußert wurden, als die Veräußerung noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterlag, ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 603
Keine verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO für Steuerhinterzieher bei Geltendmachung von Erstattungsansprüchen BFH-Urt. v. 26.2.2008 - VIII R 1/07, BStBl II 2008, 659 Die Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids ist gem. § 191 Abs. 3 S. 2 2. HS AO bei leichtfertiger Steuerverkürzung nur in den Fällen auf fünf Jahre ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 486
1. Auch gegen zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete und zur Auskunftsverweigerung berechtigte Personen wie StB und WP kann eine Ap angeordnet werden. 2. Die Finanzbehörde muss i.R. pflichtgemäßer Ermessensausübung über die Anfertigung von KM entscheiden und den Stpfl. (Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren. BFH ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
In AktStR 3/2007  hatten wir die durch die Referentenentwürfe des JStG 2008 beabsichtigte Neuregelung des § 42 AO vorgestellt, die in mehreren Punkten radikale Verschäfung vorsah. Die Empörung im steuerjuristischen Schrifttum  und die Kritik der Verbände haben das Bundeskabinett am 8.8.2007 dazu bewogen, § 42 AO zu entschärfen. Die Vorschrift hat nunmehr folgende Fassung: § 42 Steuergestaltungen "(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgegangen werden. Ein Missbrauch ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a AO erlaubt die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden zu Gunsten des Stpfl., soweit dieser innerhalb der Einspruchsfrist zustimmt oder den Antrag stellt bzw. soweit das FA einem Einspruch oder einer Klage abhilft. Zu Lasten des Stpfl. ist die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides mit seiner Zustimmung hingegen stets möglich. Während es sich hier um eine Aufhebungs-/Änderungsvorschrift handelt, ermä ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
Zu dieser Frage folgendes Beispiel: Das FA hat einen Schätzungsbescheid erlassen, gegen den Einspruch eingelegt wird. Es gelingt dem StB nicht, die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung fertig zu stellen. Das FA erlässt daher einen ablehnenden Einspruchsbescheid. Hier kann das FA den Schätzungsbescheid noch ändern, wenn der StB einer solchen Änderung vor Ablauf der Klagefrist zustimmt oder den Antrag gest ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 150
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 174 Abs. 3 AO die Rechtsgrundlage dafür bietet, bestandskräftige Steuerbescheide in der Weise zu ändern, dass ein Entnahmegewinn steuerlich berücksichtigt wird, den das FA sein ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 691
Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheides sprechen. BFH-Urt. v. 31.5.2005 - I R 103/04, BFH/NV 2005, 1663 I. Sachverhalt Die Klin., ein ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 524
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfassungsrechtlich in Frage gestellt Seit der Entscheidung des BVerfG zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung  wird, bislang zwar sehr verhalten, auch darüber diskutiert, ob die GrSt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten "zu halten ist". Die GrSt ist immer mehr als eine Sonderbelastung eines bestimmten Vermögens, nämlich des Grundvermögens, zu betrachten, so dass sich die Frage stellt, ob Grundbesitzer gegenüber ander ...