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Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2020 . Seite: 211
1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S.d. § 10 a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetri ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 287
Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der GewSt unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten PersG beteiligt ist. BFH-Beschl. v. 25.9.2018 - GrS 2/16, BFH/NV 2019, 475 I. Vorbemerkungen Im Fokus ertragsteuerlicher Gestalt ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2018 . Seite: 97
1. Auch bei einer gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 EStG) ist die Unternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlustes nach § 10 a GewStG. 2. Die Unternehmensidentität kann deshalb fehlen, wenn eine PersG zunächst originär gewerblich tätig ist, anschließend Einkünfte aus Gewerbebetrieb kraft ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 655
Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 275
1. Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf di ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 455
Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) von 100.000 EUR ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen ./. 1 EUR und ./. 100.000 EUR, dann ist ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2015 . Seite: 609
Wird eine Kapitalgesellschaft als Besitzunternehmen durch persönliche und sachliche Verflechtung mit einer Betriebsgesellschaft originär gewerblich tätig (kapitalistische Betriebsaufspaltung), ist ihr die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu versagen. BFH-Urt. v. 28.1.2015 - I R 20/14, BFH/NV 2015, 1109 I. Vorbemer ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 129
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht beginnt erst dann, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind. Dies gilt für Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform der Gesellschafter. BFH-Urt. v. 30.8.2012 - IV R 54/10, BStBl II 2012, 927 I. Vorbemerkung 1. Gewerbebetrieb, § 2 Abs. 1 GewStG Das GewStG enthält keine eigene Definition des Gewerbebetriebs. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG verweis ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 571
Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2.7.2012, BStBl I 2012, 654 I. Vorbemerkung Nach § 8 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Beträge wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Gewinnermittlung abgezogen worden sind. § 8 Nr. 1 GewS ...

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