Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 1999 . Seite: 148
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I. Zur Erinnerung Im AktStR 19971 hatten wir uns ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen befaßt. Hauptstreitpunkt in diesen Fällen ist immer wieder die Behandlung der sog. Leerstandszeiten. Nach derzeitiger Rspr. des BFH ist die Rechtslage so, daß diese Zeiten dann der Selbstnutzung zuzurechnen sind, wenn die Wohnung dem Stpfl. zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht. Dies ist jedenfalls ...
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