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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 479
Die Befreiung der Betriebs-KapG von der GewSt nach § 3 Nr. 20 c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitz-PersG. BFH-Urt. v. 29.3.2006 - X R 59/00, BFH/NV 2006, 1407 I. Zur Erinnerung Die rechtssystematischen Grundlagen und Konsequenzen des richterrechtlich ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 489
Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt und den nach § 17 c UStDV erforderlichen Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, kann der nach § 17 a UStDV erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden. BFH-Urteil v. 30.3.2006 - V R 47/03, BFH/NV 2006, 1424 I. Zur Erinnerung In ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 497
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten ArbN Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren. BFH-Urt. v. 21.2.2006 - IX R 79/01, B ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 499
BVerfG-Beschluss v. 21.6.2006 - 1 BvR 1644/05 n.v. I. Sachverhalt Hauseigentümer aus Bad Herrenalb bei Karlsruhe hatten zunächst im Rechtsbehelfs- und anschließend im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, das Wohnen in den "eigenen vier Wänden" gehöre zum Existenzminimum und dürfe deshalb nicht mit GrSt belastet werden. Insoweit stützten sie sich auf zwei Urt. des BVerfG zur VSt und ErbSt v. 22.6.1 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 503
Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben Die Aufzählung der Katalogberufe in § 18 EStG ist nicht abschließend. Zudem wird nicht durch eine einheitliche Begriffsbestimmung im Gesetz der Kreis der freien Berufe definitiv festgelegt. Hieraus ergibt sich immer wieder die Schwierigkeit der Gleichstellung der ähnlichen Berufe mit den Katalogberufen. Die Vergleichbarkeit muss wertend mit dem Gesamtbild eines bestimmten Katalogberufs mit allen seinen Merkmalen vorgenommen we ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 506
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, ermäßigt sich gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG in der im Streitjahr 2003 gültigen Fassung die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 v.H., höchstens 600 EUR. Begünstigt sind Aufwendungen des Stpfl., die nicht BA, WK oder Aufwendungen für eine ge ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 509
Vorsteuerabzug für vom Unternehmer veranlasste und ihm berechnete Umzugskosten Nach § 15 Abs. 1 a Nr. 3 UStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, anwendbar ab 1.4.1999, sind Vorsteuerbeträge aus Umzugskosten nicht abziehbar. Das FG Hamburg  hat entschieden, dass für die vom Unternehmen veranlassten und ihm berechneten Umzugskosten seiner ArbN der Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Der Unternehmer kann sich auf die günstigere Regelung des Art. 17 der 6. EG-RL berufen. Es ist darauf hinzuw ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
BMF-Schreiben zur Besteuerung von Lebensversicherung nach dem AlteinkG Seite 382 der Zweite Spiegelstrich muss lauten: "Bei einer Änderung der Person des Versicherungsnehmers ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht von einem neuen Vertrag auszugehen (Rz 67)." Aufteilung der Steuerschuld nach vorangegangener Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Ehegatten Seite 431 das Beispiel muss wie folgt lauten: Geschuldete ESt der zusammenveranlagten Ehegatten 60.000 EUR Auf den Ehemann entfallende ESt 40.000 EUR Auf die Ehefrau entfal ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Im AktStR 3/2006 hatten wir auf die Neu-Regelung der Entfernungspauschale im StÄndG 2007 hingewiesen. Danach ist ein WK-Abzug mit der Entfernungspauschale (weiterhin mit 0,30 EUR) erst ab dem 21. Kilometer möglich. Dies hat Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen, wenn der ArbG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den geldwerten Vorteil aus einer Fahrscheinüberlassung mit 15 v.H. gem. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal zu versteuern. Denn der pauschalierbare Arbeitslohn ist ...

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