Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 618
Werden Wirtschaftsgüter, die Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art sind, ohne entsprechende Gegenleistung in den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft überführt, ist dies nicht als Entnahme, sondern als Gewinnausschüttung zu beurteilen. BFH-Urt. v. 24.4.2002 - I R 20/01, BFH/NV 2002, 1260 I. Sachverhalt Die Klin. - eine Ortsgemeinde ...