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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 298
Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge; Aufteilung eines Veräußerungs- und Anschaffungsvorgangs in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. BMF-Schr. v. 26.2.2007 - IV C 2 - S 2230 - 46/06 / IV C 3 - S 2190 - 18/06, BStBl I 2007, 269 I. Zur Erinnerung In AktStR 2006, 385 hatten wir das BM ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 307
Die Steuervergünstigungen des § 13 a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 ErbStG sind nur zu gewähren, wenn das erworbene Vermögen sowohl auf Seiten des Erblassers oder Schenkers als auch auf Seiten des Erwerbers Vermögen i.S.d. Abs. 4 Nr. 1 oder 2 der Vorschrift gewesen bzw. geblieben ist. BFH-Urt. v. 14.2.2007 - II R 69/05, BFH/NV 2007, 1031 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachv ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 75
1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 75
A. Vorbemerkung Das deutsche Recht kennt einen gesetzlichen und drei alternative Wahlgüterstände: Kombination von Zugewinngemeinschaft und GütertrennungKombination von Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung Wirkliche Bedeutung besitzen lediglich die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung. In der Praxis dominieren in jüngerer Zeit Vertragstypen, die Elemente bei ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 427
A. Vorbemerkungen Das ErbStG privilegiert seit dem 1.4.1994  die Übertragung von BV und LuF-Verm. sowie qualifizierten Minderheitsbeteiligungen an KapG auf verschiedene Weise . Neben der Übernahme der in vielen - jedoch nicht allen - Fällen unter den Verkehrswerten liegenden StBil-Werten (§ 12 Abs. 5 ErbStG verweist auf ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 324
1. Eine Grundstücksschenkung ist i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte von der Eintra-gungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod der Schenkerin) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wo ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 343
Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem BV gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2 a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. BFH-Urt. v. 13.1.2005 - II R 37/03, ZSteu 2005, R 272, Haufe-Index 1331717 I. Sachverhalt Der Kl. ist Alleinerbe nach der im Jahr 1994 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlass gehörten sämtliche Ante ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 345
Die in § 13 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 3 (2. Alternative) ErbStG vorgesehene Verteilung des Freibetrags "zu gleichen Teilen" ist nicht auf eine Verteilung "nach Köpfen" beschränkt, sondern umschreibt ein Auftei-lungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13 a Abs. 1 S. 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. Ein bei der (ersten) Verteilung des Freibetrags "nach Köpfen" nicht verbrauchter ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 167
1. Die Vorschrift des § 148 Abs. 2 BewG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot dahingehend einzuschränken, dass ein sich nach ihr ergebender Wert auf den Verkehrswert des Grundstücks zu reduzieren ist.  2. Die Rspr., wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben un ...

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