H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2000 . Seite: 149
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A. Kinderbetreuungskosten ab Kalenderjahr 1983 Bekanntlich hat das BVerfG entschieden, dass die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten ab 1983 unzureichend im EStG berücksichtigt worden ist . Das BVerfG hat in seiner Entscheidung angeordnet, dass die bestehende Rechtslage bis zum 31.12.1999 für die Kinderbetreuungskosten weiter gelten soll. Ab 1.1.2000 hat der Gesetzgeber das Gesetz geändert . Fraglich wird sein, ob alle Steuerbürger es akzeptieren, dass die rückwirkende Korrektur ...
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