Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 89
A. Vorbemerkungen I. Wortlaut des § 9 Nr. 1 GewStG "Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1,2 vom Hundert des Einheitswertswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes; maßgebend ist ...