H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 524
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfassungsrechtlich in Frage gestellt Seit der Entscheidung des BVerfG zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung  wird, bislang zwar sehr verhalten, auch darüber diskutiert, ob die GrSt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten "zu halten ist". Die GrSt ist immer mehr als eine Sonderbelastung eines bestimmten Vermögens, nämlich des Grundvermögens, zu betrachten, so dass sich die Frage stellt, ob Grundbesitzer gegenüber ander ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 379
Kaufpreiszuordnung bei teils entgeltlichem, teils unentgeltlichem Erwerb eines Zweifamilienhauses Das FG Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, wie ein einheitlicher Kaufpreis für ein ZFH aufzuteilen ist, das teils an fremde Dritte (entgeltlich), teils an Angehörige (unentgeltlich) überlassen worden ist . Im vorliegenden Fall hatten die Eltern mit notariellem "Kauf- und Übergabevertrag" ein mit einem ZFH bebautes Grundstück auf ihre Tochter übertragen. Der Vertrag bestimm ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 474
Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Verzinsung der KSt nach § 233 a AO Der BFH hat in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 19.3.1998  durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urteils erlangte, die Auffassung vertreten, daß der abweichende Zinslauf nach § 233 a Abs. 2a AO  zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr nicht gerechtfertigt sei. Nach § ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 181
Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung im Steuerbescheid für den Abrechnungsbescheid nach § 218 AO Eine Verfügung über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, Steuervorauszahlungen und anrechenbarer KSt ist ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung. Der AO-Anwendungserlaß wurde in diesem Punkt umfassend geändert (BMF BStBl I 1998, 630 ff.). Die Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung kann durch einen späteren Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nur dann geändert werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 184
Beweislastverteilung bei Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen Der BFH hat sich mit Urteil vom 19.5.1998  dazu geäußert, wen die Beweislast bei der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 trifft. Die Leitthese dieses Urteils macht deutlich, daß das FA bei Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt, daß die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen ...