Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 129
Abs. 5 S. 2 EStG schließt die Inanspruchnahme der degressiven AfA durch den Erst- oder Zweiterwerber eines Gebäudes nicht aus, auch wenn der Hersteller oder der Ersterwerber bereits im Anschaffungsjahr die degressive AfA beansprucht hat. Lediglich ein gleichzeitiger Abzug der AfA beim Hersteller/Ersterw ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 159
Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Kraftfahrzeuges gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG steht weiter auf dem Prüfstand der Rspr. Bekanntlich hat der III. Senat des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ermittlung des 1 %igen inländischen Listenpreises als Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil des PKW erhoben.  Da die Steuerbürger auf ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ausweichen können, verstoße diese Vorschrift nicht gegen das Grundg ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 487
A. Vorbemerkung § 2 b EStG wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 in das EStG eingefügt, u.z. i.V.m. den Änderungen von § 2 Abs. 3 EStG (Mindestbesteuerung) und § 10 d EStG (Begrenzung des Verlustabzugs). § 2 b EStG soll eine Mindestbesteuerung bei Vertragsgestaltungen gewährleisten, deren Nutzung für die Beteiligten erst aus der Steuerentlastung anderweitig erzielter Einkünfte erfolgt . Mit der Gesetzesfassung hat der Gesetzgeber belegt, dass ihm s ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 505
A. Vorbemerkungen I. Teilungsanordnung als Rechtsinstitut Teilungsanordnung nach § 2048 BGBTeilungsanordnung nach § 2048 BGB Nach § 2048 BGB kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Die Teilungsanordnung ist eine Anordnung für die Auseinander ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 519
A. Vorbemerkungen Im AktStR 1999  berichteten wir über zwei Beschlüsse des Nds. FG vom 30.09.1998  bzw. vom 04.12.1998 . Beide Beschlüsse befassten sich mit dem Rechtsschutz von Banken bzw. Bankkunden gegen die Verwertung von Informationen über Kunden - insb. Tafelgeschäfte -, die die Steufa anlässlich der A ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 533
A. Vorbemerkungen I. Allgemeines Die Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hat deshalb besondere Bedeutung, weil Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des PV nur dann einkommensteuerlich erfasst werden, we ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 545
A. Vorbemerkungen quotaler Fördergrundbetragquotaler Fördergrundbetrag Die Herstellung oder Anschaffung eines EFH oder einer ETW wird mit einer Eigenheimzulage von jährlich 5%, max. 5.000 DM gefördert (§ 9 Abs. 2 S. 1 EigZulG). Der Erwerb einer "Altbauwohnung" (also Anschaffung nicht bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres) wird gem. § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 553
A. Vorbemerkung VorbereitungshandlungenVorbereitungshandlungen Die Unternehmereigenschaft (§ 2 UStG) beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Grundsätzlich gehören hierzu auch sog. Vorbereitungshandlungen (z.B. Wareneinkäufe vor Betriebseröffnung). Derartige Maßnahmen berechtigen auch dann zum Vorsteuerabzug, wenn noch keine Umsätze getätigt wurden, sodass zunächst Vor ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 565
A. Vorbemerkungen Ermittlung von Amts wegenErmittlung von Amts wegen Gem. § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes ermittelt die Finanzbehörde von Amts wegen. Hierbei bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen (§ 88 AO). Bei der Ermittlung des stpfl. Sachverhal ...