H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 337
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Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Bereits für die Vergangenheit hatte der BFH entschieden, dass bei Kindern, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, die Ansparrücklage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gehört . Da der BFH andere, nicht der ESt unterliegende Einnahmen und Freibeträge nicht als Bezug beurteilt , hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2002 das Ge ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 699
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Fahrtkosten eines dauernd getrennt lebenden Steuerpflichtigen zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses als außergewöhnliche Belastung? Getrennt lebende Elternteile haben bekanntlich höhere Aufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses. Im Vordergrund stehen häufig Fahrtkosten bei Besuchs-, Abhol- und Bringfahrten. Das FG Köln hat derartige Aufwendungen nicht für abzugsfähig betrachtet, weil diese mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sein sollen . Alle ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 705
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Bei Vorläufigkeitsvermerken im Sinne von § 165 AO ist das Einspruchsverfahren vorzuziehen. Die FinVerw bringt eine Flut von Erlassen zu den Vorläufigkeitsvermerken heraus, um Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern zu vermeiden . Dieses gut gemeinte Angebot auf "Arbeitsersparnis" hat so seine Tücken . Gem. § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur zulässig, wenn die Rechtsfrage höherrangiges Recht beinhaltet. Die Frage, ob die Beiträge zur Rentenversicheru ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 519
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Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 521
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Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004 wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 351
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Die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge auf dem Prüfstand der Gerichte Das Nds.FG wird in absehbarer Zeit zu entscheiden haben, ob Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene WK bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen sind. Deshalb wurde vom Kläger eine Sprungklage gem. § 45 FGO gegen die Ablehnung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung 2005, in dem der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als WK vom FA versagt wurde, erhoben. Der 1973 g ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 354
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Höhe des aktuellen Kindergeldes verfassungswidrig? Bei Kindergeldstreitigkeiten hatten sich die FG bisher selten mit der Höhe des Kindergelds zu befassen. Nach § 31 EStG ist ein Einkommensbetrag i.H.d. Existenzminimums des Kindes durch den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld freizustellen , sog. Optionsmodell. Soweit das Kindergeld zur Freistellung des Existenzminimums nicht erforderlich ist, wird es als Sozialleistung gezahlt. Hinweis Durch das 2. FamFördG v. 16 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2004 . Seite: 389
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Besteuerung von Spekulationsgewinnen Alles klar? Das BVerfG hat mit Urt. v. 9.3.2004 entschieden, dass eine Besteuerung der Spekulationsgewinne für Wertpapiere für die Kalenderjahre 1997 und 1998 mit der Verfassung nicht im Einklang zu bringen ist und die Vorschriften nichtig sind. Dies führt dazu, dass Spekulationsgewinne im Kalenderjahr 1997 und 1998 nicht der Besteuerung zu unterwerfen sind, wenn derartige Veranlagungen zur Einkommensteuer noch änderbar sind. Die Frage ist, wa ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2003 . Seite: 770
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Beim BFH ist die Frage anhängig, ob gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Einnahmen-Überschussrechnung gebildet werden darf Das FG Sachsen-Anhalt hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bildung von gewillkürtem BV bei der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein zu unstreitig 10 % für betriebliche Zwecke genutzter PKW wurde im Anlageverzeichnis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG geführt. Damit war die formale Voraussetzu ...
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