Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 436
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Die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG ist auch dann zu gewähren, wenn das Kind zu Studienzwecken auswärtig untergebracht ist, aber am Studienort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig in die elterliche Wohnung zurückkehrt. BFH-Urt. v. 23.4.2002 - IX R 52/99, DStR 2002, 1171 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2002, 261 hatten wir über eine BFH-Entscheidung berichtet, die sich mit dem Tatbestandsmerkmal der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes i ...
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