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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 138
BMF-Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen gegenüber einer KapG BMF-Schreiben v. 21.9.2005 - IV A 5 - S 7104 - 19/05, BStBl I 2005, 936 I. Zur Erinnerung In AktStR 2005  hatten wir über die neue Rspr. des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen eines GF ggü. einer KapG berichtet. Mit Ur ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 144
Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern  Ministerium der Finanzen Saarland, Erlass vom 21.10.2005 - B/2 - 5 - 194/2005 - S 2742, DStZ 2005, 840 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2005, 589 hatten wir über die neue BFH-Rspr. zur Zulässigkeit von kurzfristigen Gehaltserhöhungen bei GmbH-GF und über die Anforderungen an die " schriftliche Erteilung" von Pensionszusagen  beri ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 157
Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sowie die auf einen Teilvergleich i.R.d. Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung sind für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berück ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 160
Soweit von einem Steuerberater zum Nachweis der beruflichen Veranlassung von Telefonkosten die Angabe eines konkreten Gesprächsanlasses gefordert wird, wird damit nicht in unverhältnismäßiger Weise in das Vertrauensverhältnis zwischen dem Berater und seinem Mandanten eingegriffen. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.4.2005 - 1 K 371/02 (rkr.), juris  I. Sachverhalt Der Kl., ein Ste ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 163
Erstattungszinsen nach § 233 a AO sind stpfl. Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. BFH-Urt. v. 8.11.2005 - VIII R 105/03, n.v. I. Sachverhalt Die ESt 1993 der Klin. wurde zunächst auf ca. 305.000 DM festgesetzt. Im Dezember 1999 setzte das FA die ESt um mehr als 53.000 DM herab. Die vom FA ermittelten Erstattungszinsen i.H.v. 10.620 DM wurden bei der ESt- ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2006 . Seite: 165
Ist ein erworbenes ZFH in zwei eigenständige WG (fremdvermietete und unentgeltlich überlassene Wohnung) aufzuteilen, so ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises grds. - auch in Fällen der gemischten Schenkung - der Besteuerung zu Grunde zu legen. BFH-Urt. v. 27.7.2004 - IX R 54/02, BFH/NV 2005, 2269 I. Sachverhalt Die Klin., die mit ihrem ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 138
BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen gegenüber einer KapG BMF-Schreiben v. 21.9.2005 - IV A 5 - S 7104 - 19/05, BStBl I 2005, 936 I. Zur Erinnerung In AktStR 2005  hatten wir über die neue Rspr. des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen eines GF ggü. einer KapG berichtet. Mit Urt. v. ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Beispiel A plant in 01 den Erwerb einer Maschine. Der Listenpreis beträgt 100.000 EUR. In 02 ist der Listenpreis auf 90.000 EUR gesunken. In 03 schafft A die Maschine zum Preis von 80.000 EUR an. Sie ist möglich, aber u.U. steuerlich nachteilig. Da die Auflösung der Rücklage (noch) nicht auf § 7 g Abs. 4 Satz 1 EStG beruht, weil noch kein begünstigtes Wirtschaftsguts angeschafft oder hergestellt wurde, könnte es vom Wortlaut h ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Nach Auffassung der FinVerw sind in Bezug auf § 4 Abs. 4 a EStG Gewinnanteile, Entnahmen und Einlagen der einzelnen Gesellschafter zu saldieren, d.h. gesellschaftsbezogen zu ermitteln und nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen (BMF-Schr. v. 17.11.2005, BStBl I 2005, 1019, Rz 30). Im Einzelfall kann allerdings ...

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