H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2014 . Seite: 739
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Das BVerfG hat die Rspr. des X. Senats zur Anwendung der vorläufigen Steuerfestsetzung, insb. nach § 165 Abs. 1 S. 2 AO keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen und eine entspr. Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Damit oder gerade deshalb haben sich in der Praxis die verfahrensrechtlichen Probleme zwisc ...
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