Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 589
A. Vorbemerkungen Das vorzeitige Ausscheiden von ArbN aus dem Dienstverhältnis auf Veranlassung des ArbG ist eine Massenerscheinung in Zeiten der Rationalisierung und des damit verbundenen Wegfalls von Arbeitsplätzen. Nur in Ausnahmefällen entspricht die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses den Wünschen des ArbN. Der fairen Aushandlung der Vertragsmodalitäten kommt unter diesen Umständen besondere Bedeutung zu. Neb ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 607
A. Vorbemerkungen Die lohnsteuerlichen Änderungen durch das HBeglG 2004 vom 29.12.2003  erscheinen für sich genommen jeweils nur von untergeordneter finanzieller Bedeutung. Sie betreffen jedoch eine große Anzahl von Stpfl. und besitzen deshalb eine erhebliche Breitenwirkung. Exemplarisch seien erwähnt die auf den Beschl. des BVerfG v. 4.12.2002  durch das HBeglG abgesc ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 627
A. Vorbemerkung I. Rechtsentwicklung LV-Beiträge und Gewinnanteile/Zinsen aus LVLV-Beiträge und Gewinnanteile/Zinsen aus LV Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG sind Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, stpfl. Dies gilt nach S. 2 der Vorschrift nicht für Zinsen aus Versicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, die mit ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 651
A. Allgemeine Grundsätze für die Erteilung von Pensionszusagen Eine Pensionszusage wird regelmäßig i.R.e. Dienstverhältnisses gewährt. Sie gehört insoweit zur "Gesamtvergütung", die im Hinblick auf ihre Angemessenheit einer stufenweisen Prüfung zu unterziehen ist. Auf der 1. Stufe ist die Angemessenheit der Pensionszusage, auf der 2. Stufe die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu prüfen. Eine Vergütung, die ausschließlich in Form eine ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 691
1. Für Verluste aus Spekulationsgeschäften i.S.v. § 23 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen sind, soweit diese Vorschriften auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 anwendbar bleiben, in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkunftsteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden. ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 751
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Stpfl. bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das BFH-Urt ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 771
Nationales Ertragsteuerrecht kontra EG-Vertrag Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährt den Bürgern weitreichende Freiheiten im Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union. In den letzten Jahren häufen sich die Urteile, in denen der EuGH entschieden hat, dass die nationalen Regelungen im Ertragsteuerrecht diesen Grundfreiheiten entgegenstehen. So verstößt z.B. § 50 a Abs. 4 EStG gegen das Gemeinschaftsrecht, sofern der pausc ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 779
Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen Der verfassungsrechtliche Streit über die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen ist noch lange nicht entschieden . Anlass zu dieser Rechtsbehelfsempfehlung gibt der Erlass des BMF vom 13.8.2004 . Mit diesem Erlass wird nunmehr die Rspr. des BFH vom 26.2.2004  und vom 3.12.2003  umgesetzt. In diesen Verfahren ging es um die Kürzung des Vorwegabzugs, der nicht vorzunehmen ist, wenn der andere Ehegatte Arbeitslohn bezieht, für den ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 783
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Verlusts nach § 17 EStG Grundsätzlich ist ein Verlust aus der Auflösung mit anschließender Liquidation einer KapG bei den wesentlich beteiligten Gesellschaftern im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu berücksichtigen . Im Falle der Insolvenz kann der Verlust ausnahmsweise auch vor Abschluss der Liquidation berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die KapG zu diesem Zeitpunkt bereits vermögenslos war oder nur noch über geringes A ...