Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 1
A. Vorbemerkungen Aufwendungen für die Berufsausbildung bzw. -fortbildung waren bis einschl. 2003 steuerlich unterschiedlich abzugsfähig. Während Fortbildungskosten stets in voller Höhe als WK abziehbar waren, konnten Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf lediglich bis zur Höhe von 920 EUR als SA geltend gemacht werden; dieser Betrag er ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 21
A. Vorbemerkung I. Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.7.2010  entschieden, dass d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2011 . Seite: 43
1. Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) kann auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden. 2. Die Rücklage setzt materiell einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Invest ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2011 . Seite: 55
1. Die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Umsatzsteuer ist bei Anwendung der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln. 2. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich festgesetzte Umsatzsteuer an, denn Umsatzsteuer-Bescheid und Einkommensteuer-Bescheid stehen mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht im Verhältnis Grundlagenbescheid ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2011 . Seite: 62
Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt. BFH-Urt. v. 11.8.2010 - IX R 3/10, BFH/NV 2011, 122 I. Vorbemerkungen 1. Einkünfteerzielungsabsicht VuV-Einkünfte unterscheiden sich von anderen Einkunftsarten insb. dadurch, dass sich ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2011 . Seite: 71
1. Erhaltungsaufwendungen können WK des Stpfl. bei den Einkünften aus VuV sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Stpfl. abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Stpfl. den Betrag zuwendet. 2. Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zugunsten des Stpfl. liegen. BFH-Urt. v. 28.9.2010 - IX R 42/09, BFH/NV 2011, 131 I. Vorbemerkungen Die A ...