H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 469
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Bekanntlich musste der Gesetzgeber aufgrund der Entscheidung des BVerfG die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur KV neu regeln. Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen hat der Gesetzgeber wiede ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 471
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Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der sonstigen Versicherungsaufwendungen - z. B. Arbeitslosenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG). Nach § 10 Abs. 4 EStG werden Vo ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 472
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Gem. § 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall von Inlandsvermö-gen i.S.d. § 121 BewG der beschränkten Steuerpflicht. Darunter fallen insb. Steuerausländer, die hier entsprechendes Vermögen erben oder geschenkt bekommen. Die Folge der beschränkten Steuerpflicht ist die Reduzierung des Fr ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 474
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe und Ermittlung der Erbschaftsteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht. Es wurde das inländische Vermögen lediglich mit einem Freibetrag i.H.v. 2.000 EUR berücksichtigt (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Dies führt zu dramatischen Steuerbelastungen, da die Freibeträge keinen B ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 476
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Die Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32 a Abs. 1 EStG wird durch die Höhe des notwendigen zum Leben erforderlichen Existenzminimums für den einzelnen Stpfl. in typisierender Weise bestimmt. Die Regelsätze aus dem Sozialrecht ("Hartz IV") sind Orientierungsmaßstab. Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berl ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 478
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32 a Abs. 1 EStG. Die Regelsätze aus dem Sozialrecht ("Hartz IV") sind Orientierungsmaßstab (§ 19 Abs. 1 S. 1 und 3, Abs. 3 S. 1, § 20 Abs. 1, 4 und 5 SGB II und § 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG). Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat in zwei Vorlagebesc ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 285
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Festsetzung eines Verzögerungsgeldes Mit § 146 Abs. 2b AO hat der Gesetzgeber zu einer Verschlechterung und Verschärfung des Klimas i.R.v. Ap beigetragen. Das FA hat nunmehr die Befugnis, bei Nichterfüllung und Verzögerung von Anforderungen für Auskünfte und Vorlagen sowie bei Einräumung eines Datenzugriffs i.S.d. § 147 Abs. 6 AO ein sog. Verzögerungsgeld festzusetzen. Dieses Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 EUR bis höchstens 250.0 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 286
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Der Einspruch richtet sich gegen die Festsetzung und Höhe eines Verzögerungsgeldes gem. § 146 Abs. 2b AO. Grundsätzlich hat die FinVerw i.R. ihres Ermessens (§ 5 AO) ihr Verhalten zu begründen (§ 121 AO). Der vorliegende Verwaltungsakt wird diesen Anforderungen nicht gerecht. So hat das FA Verschuldensaspekte bzw. Entschuldigungsfaktoren nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht zugun ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2012 . Seite: 287
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Änderungssperre der Korrektur zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf dem Prüfstand des BFH Immer wieder kommt es vor, dass nach Bestandskraft des Steuerbescheides steuermindernde Sachverhalte festgestellt werden, die im Einkommensteuerbescheid aufgrund fehlender Angabe in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wurden. Grds. können derartige Vorgänge gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO korrigiert werden. Allerdings steht sehr häufig das Tatbestandsme ...
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