Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2015 . Seite: 653
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1. Wird i.R.e. Einspruchsverfahrens Aussetzung der Vollziehung für einen aufgrund eines rechtswidrig erlassenen Änderungsbescheids nachgeforderten Betrag gewährt und nimmt der Einspruchsführer den Einspruch anschließend zurück, so können Aussetzungszinsen für den nachgeforderten Betrag festgesetzt werden. 2. Ein Rechtsbehelf ist auch dann i.S.v. § 237 AO erfolglos ...
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