12345
Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 363
1. Wenn beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Veranlagungszeiträumen vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt werden, ist dann die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig? 2. Enthält die Regelung des § 3 Nr. 72 S. 2 EStG ein Gewinnermittlungsverbot und schränkt sie einen Betriebsausgabenabz ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 365
Ist das Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 S. 1 EStG i.V.m. § 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Beteiligungserwerb auch auf Zinsaufwendungen im Fall einer organschaftlichen Innenfinanzierung anwendbar, in dem die Organgesellschaft (hier: eine GmbH) an den Organträger (hier: eine Kommanditgesellschaft mit ausschließlich natürlich ...

AktStR: Redaktion AktStR, 2025 S. 367: § 7 b EStG - Steuerliche Förderung für Ersatzneubauten § 7 b EStG - Steuerliche Förderung für Ersatzneubauten Redaktion AktStR Jahrgang: 2025 . Seite: 367 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7 b EStG? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 24/24 Vorinstanz: FG Köln, Urt. v. 12.9.2024 - 1 K 2206/21, EFG 2025, 401 Einkommensteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Steuerliche Förderung für Ersatzneubauten - § 7 b EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dergestalt zu ändern, dass zusätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7 b EStG i.H.v. … EUR steuermindernd berücksichtigt wird. Begründung Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Zu Unrecht haben Sie die Gewährung einer Sonderabschreibung nach § 7 b EStG mit der Begründung versagt, dass durch den Abbruch des bestehenden und den Neubau eines Einfamilienhauses zwar neuer, aber kein zusätzlicher, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen worden sei. Diese Auffassung ist rechtsfehlerhaft. Das angeführte Merkmal des „zusätzlichen Wohnraums“ ist weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung oder der zugehörigen Verwaltungsanweisung zu entnehmen. Die Hinzufügung dieses Merkmals verfälscht Sinn und Inhalt der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften. Überdies ist ein solches Merkmal auch nicht in der Art und Weise zu verstehen, dass stets eine Erweiterung von Wohnraum stattfinden muss. Neben dem Umstand, dass diese Eingrenzung einem „Abrissverbot“ gleichkommt und damit einen wesentlichen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG darstellt, liegt es sicherlich auch nicht i.S.d. Gesetzgebers, dass baufällige, objektiv gefährliche Gebäude vor diesem Hintergrund erhalten blieben. Motiv des Abbruchs ist der verbrauchte Zustand des Bestandsgebäudes gewesen. Aufgrund des Abbruchs hat außerdem für einen Zeitraum von … Monaten kein vermietbarer Wohnraum bestanden. Da die streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az IX R 24/24 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG; Vorinstanz: FG Köln, Urt. v. 12.9.2024 - 1 K 2206/21, EFG 2025, 401), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 369
Führt bereits die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft, auch wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden? Gericht: BFH Aktenzeichen: IV R 5/24 Vorinstanz: FG Nürnberg, Urt. v. 12.12.2023 - 1 K 1572/20, EFG 2024,1671 Bescheid über die einheitliche und ge ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 371
Kommt bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG der für unmittelbare Gesellschafter geltende Gesamtbetrachtungsansatz auch auf mittelbare Gesellschafter zur Anwendung? Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 32/24 Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 27.9.2024 - 3 K 3054/20 E, EFG 2025, 249 Einkommensteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St. ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 373
Begründet die Nichtfortsetzung einer Ausbildung infolge der Corona-Pandemie einen Kindergeldanspruch gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c EStG entsprechend der Rechtsprechung zur Unterbrechung der Ausbildung infolge Krankheit und Mutterschutz? Gericht: BFH Aktenzeichen: III R 20/24 Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. v. 27.3.2024 - 5 K 71/23, Juris Aufhebung der Kin ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 375
1. Stellt die Durchführung von am Bewertungsstichtag noch andauernden Baumaßnahmen durch Bauunternehmen eine Nutzungsüberlassung des Grundstücks an Dritte i.S.d. § 13 b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG dar? 2. Kommt es für die Prüfung, ob ein Grundstück gem. § 13 b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen ist, auf eine zum Bewertungsstich ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 377
Geht die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, die den Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ausschließt, vor, wenn für die Lieferung durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen? Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 33/24 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 14.11.2024 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2025 . Seite: 379
1. Ist bei bestehenden Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an der Registrierkasse vom Finanzgericht ein Sachverständigengutachten einzuholen? 2. Rechtfertigen fehlende Programmierprotokolle für die verwendete Kasse eine Schätzung dem Grunde nach? 3. Ergibt sich aus einer angeblichen Abweichung von der Richtsatzsammlung eine Schätzungsbefugnis? Gericht: BFH Aktenzeichen: X R ...

12345